Brustverkleinerung und Krankenkasse

Wann übernimmt die Krankenkasse in der Schweiz eine Brustverkleinerung?

Informationen über Brustverkleinerung Dr. Sylvester M Maas

Eine Brustverkleinerung kann eine Erleichterung für den Körper sein. Sie passt die Brust den übrigen Proportionen des Körpers an.

Vorher-Nachher Bilder:

V-N Bilder Brustverkleinerung

V-N Bilder Nachkorrektur Brustverkleinerung

Ästhetische Gründe für eine Brustverkleinerung

Als ästhetischer Eingriff wird die Brustverkleinerung nicht von der Krankenkasse übernommen. Mit anderen Worten, wenn Sie Ihre Brust verkleinern oder straffen lassen möchten, müssen Sie die Kosten in der Regel selbst tragen.

Medizinische Gründe für eine Brustverkleinerung

Sprechen jedoch medizinische Gründe für eine Brustverkleinerung, dann kann die Krankenkasse eventuell, auf Antragstellung, die Kosten übernehmen.

In diesem Fall sollten die Beschwerden eine Funktionseinbusse beinhalten und damit einen Krankheitswert darstellen.

In diesem Fall hat die Krankenkasse die Kosten für die Brustverkleinerung übernommen.

Für mehr Vorher-Nachher Bilder:

Vorher-Nachher Bilder Brustverkleinerung

Welche Beschwerden haben einen Krankheitswert?

Auf der Webseite der Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte «SGV» kann man sich bezüglich der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie einlesen. Hier einlesen.

Das Bundesgericht in der Schweiz stellt eindeutig: „Ein ausschliesslich ästhetischer Mangel zählt nicht zu dem durch das KVG versicherten Krankheits-Risiko. Einzig Leiden mit Krankheitswert sind Pflichtleistung (PL).“

Ob eine Brustverkleinerung oder Mammareduktion aus medizinischer Sicht notwendig ist und somit der Leistungspflicht unterliegt, hängt von mehreren Kriterien ab.

Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte `SGV`:

Liegt eine Pflichtleistung vor?

Grundsätzlich müssen folgende Kriterien erfüllt sein, damit die obligatorische Krankenversicherung eine Brustverkleinerung als Pflichtleistung anerkennt:

1. Es werden mindestens 500 Gramm Gewebe (pro Seite) entfernt.

2. Die Brüste verursachen regelmässig, körperliche oder psychische Beschwerden mit Krankheitswert.

Geltendmachung von Beschwerden, die auf die schweren Brüste (Hypertrophie) zurückgeführt werden könn(t)en

Hier stehen Schmerzen und Verspannungen im Nackenbereich im Vordergrund, aber auch Fehlhaltungen der Wirbelsäule, Schmerzen auf den Schultern durch die BH-Träger und Intertrigo unter den Brüsten werden genannt.

3. Keine Adipositas

Der Body Mass Index (BMI) darf 25 kg/m² nicht übersteigen.

Wenn die Annahme besteht, dass Brustvolumen und Beschwerden durch eine allgemeine Gewichtsreduktion positiv beeinflusst werden können, ist dieses Vorgehen zweckmässig und stellt die Therapie der ersten Wahl dar.

Eine Gewichtsreduktion wirkt sich auch positiv auf das Operationsrisiko und auf das erreichbare kosmetische Resultat aus.

Hier selbst Ihre BMI berechnen.

4. Konservative Massnahmen (z.B. Medikamente, Physiotherapie oder Rückentraining) sind wirkungslos geblieben.

Hierbei geht es um die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit des operativen Eingriffes

In Frage kommen Physiotherapie und Gymnastik gegen die Rückenschmerzen, pflegerische Massnahmen gegen die Intertrigo, aber auch angepasste Büstenhalter oder Verzicht auf einzelne Tätigkeiten, z.B. ungeeignete Sportarten.

 

Erfüllen Sie diese Kriterien nicht, gilt die Brustreduktion als ästhetischer / kosmetischer Eingriff.

Brustasymetrie

Anders als eine Brustverkleinerung wird von der Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte `SGV` auch noch gesprochen von: Brustasymmetrie

‘In diesem Fall ist die Konsultation eines Psychiaters unerlässlich und eine sorgfältige Evaluation des Ausmasses des Befundes – ggf. durch persönliche Untersuchung – notwendig.’

Kostengutsprachegesuch

Um feststellen zu können, ob eine Pflichtleistung bei ihnen vorliegt, braucht es ein Kostengutsprachegesuch.

Ist bei Ihrer Ausgangslage die Kostenübernahme durch die Krankenkasse wahrscheinlich, dann stellen wir einen Antrag inklusive Fotodokumentation an den Vertrauensarzt Ihrer Krankenversicherung.

Der Vertrauensarzt wird unser Kostengutsprachegesuch beurteilen und wird Ihre Krankenkasse anvisieren über die Übernahme oder Ablehnung des Falles als Pflichtleistung. Ein Antrag zu einem späteren Zeitpunkt wird nicht übernommen.

Schlussfolgerung

Übernahme Kosten Brustverkleinerung durch die Krankenkasse (Schweiz)

Die Kosten für eine Brustverkleinerung aus ästhetischen Gründen werden von der Krankenkasse nicht übernommen.
Sind in Ihrem Fall die unten aufgelisteten Kriterien erfüllt, dann können wir vor der Operation ein Kostengutsprachegesuch für Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Kriterien Kostenübernahme Brustverkleinerung Krankenkasse Schweiz:

  • Es werden mindestens 500 Gramm Gewebe (pro Seite) entfernt.
  • Die Brüste verursachen regelmässig, körperliche oder psychische Beschwerden mit Krankheitswert.
  • Keine Adipositas (Der Body Mass Index (BMI) darf 25 kg/m² nicht übersteigen.)
  • Konservative Massnahmen (z.B. Medikamente, Physiotherapie oder Rückentraining) sind wirkungslos geblieben.

Was, wenn die Krankenkasse nicht zahlt?

Leider werden die Kosten nur selten von der Krankenkasse übernommen.
Wenn die Krankenkasse den Eingriff nicht bezahlt, sind Sie frei in der Wahl Ihres Arztes.

Ein wohl gemeinter Rat

Lassen Sie eine Brustverkleinerung nur von einem Plastischen Chirurgen durchführen. Eine Mammareduktion ist Massarbeit und braucht Gefühl für Ästhetik.

Sehen Sie hier Vorher-Nachher Bilder an:

Für eine persönliche Beratung

Dr. Sylvester M. Maas

Dr. Sylvester M Maas, plastic surgeon

Factsheet zu Dr. Maas (pdf)

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Kontaktformular
drmaas@plastische-chirurgie.ch

MAAS AeSTHETICS
Bundesplatz 16
6300 Zug

Gut zu wissen

  • OP-Dauer: 1–2,5 Stunden.
  • Anästhesie: Vollnarkose, durchgeführt von Anästhesisten.
  • Aufenthalt: Stationär 1 Nacht oder auf Wunsch 2 Übernachtungen.
  • Hirslanden Klinik Meggen = 24/7 professionelle Betreuung.
  • Nachsorge: Antibiotikum für fünf Tage, „BH nach Maas“ für sechs Wochen.
  • Arbeitsunfähigkeit: 1 bis 2 Wochen (abhängig von der körperlichen Belastung).
  • Sport: Je nach Sportart 6 bis 8 Wochen kein Sport.
    FAQ zur Brustverkleinerung – Brustreduktion