Augenlidstraffung und Krankenkasse
Wann übernimmt die Krankenkasse in der Schweiz eine Augenlidstraffung?
Ästhetische Gründe für eine Augenlidkorrektur
Geschieht die Augenlidstraffung aus rein ästhetischen Gründen, ist von der Krankenkasse keine finanzielle Unterstützung zu erwarten.
Medizinische Gründe für eine Augenlidkorrektur
Sprechen jedoch medizinische Gründe für eine Augenlidstraffung, dann kann die Krankenkasse eventuell, auf Antragstellung, die Kosten übernehmen.
In diesem Fall sollten die Beschwerden eine Funktionseinbusse beinhalten und damit einen Krankheitswert darstellen.
In diesem Fall hat die Krankenkasse (Schweiz) die Kosten für die Oberlidstraffung übernommen.
Für mehr Vorher-Nachher Bilder:
Welche Beschwerden haben einen Krankheitswert?
Auf der Webseite der Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte «SGV» kann man sich bezüglich der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie einlesen. Hier einlesen.
Das Bundesgericht in der Schweiz stellt eindeutig: „Ein ausschliesslich ästhetischer Mangel zählt nicht zu dem durch das KVG versicherten Krankheits-Risiko. Einzig Leiden mit Krankheitswert sind Pflichtleistung (PL).“
Die Frage ist jetzt, welche Beschwerden stellen für die Krankenversicherungen einen Krankheitswert da?
Schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte `SGV`
SGV: Im Allgemeinen können zu Leistungspflicht (LP) führen:
– Funktionseinbussen
– Schmerzen
– Psychische Erkrankung infolge ästhetischer Defizite
– Fehlbildungen (Anomalien)
– Folgen von Krankheiten oder Unfällen
Dermatochalasis (Schlupflid)
Auf der Seite der SGV werden auch mit Bezug auf Augenlidkorrekturen wegen eines Schlupflides konkrete Anweisungen gegeben:
Dermatochalasis (Schlupflid):
‚Damit die Leistungspflicht gegeben ist, braucht es eine nach strengen Kriterien geprüfte erhebliche Beeinträchtigung, welche mit Gesichtsfeld und Fotos dokumentiert sein muss’. Lesen Sie hier auf der Seite der SGV
Gesichtsfelduntersuch:
Liegt eine Pflichtleistung vor?
Um feststellen zu können, ob eine Pflichtleistung vorliegt, braucht es eine Gesichtsfelduntersuchung nach Goldmann und Fotos aus mehreren Winkeln.
Die Verkehrszulassungsverordnung Art. 741.51, verlangt ein binokulares horizontales Gesichtsfeld von minimal 120° und zentral von 20°. Für eine Pflichtleistung muss das Gesichtsfeld demnach kleiner sein und die Bilder dementsprechend.
Kostengutsprachegesuch
Ist bei Ihrer Ausgangslage die Kostenübernahme durch die Krankenkasse wahrscheinlich, dann stellen wir einen Antrag inklusive Fotodokumentation an den Vertrauensarzt Ihrer Krankenversicherung.
Der Vertrauensarzt wird unser Kostengutsprachegesuch beurteilen und wird Ihre Krankenkasse anvisieren über die Übernahme oder Ablehnung des Falles als Pflichtleistung. Ein Antrag zu einem späteren Zeitpunkt wird nicht übernommen.
Schlussfolgerung
Übernahme Kosten Augenlidstraffung durch die Krankenkasse (Schweiz)
Die Kosten für eine Augenlidstraffung aus ästhetischen Gründen werden von der Krankenkasse nicht übernommen.
Sollten ausgeprägte Schlupflider oder Tränensäcke Ihr Sichtfeld erheblich beeinträchtigen und für Sie eine Gefahr im Alltag darstellen, können wir vor der Operation ein Kostengutsprachegesuch für Sie einreichen bei Ihrer Krankenkasse.
In diesem Fall hat die Krankenkasse (Schweiz) nicht die Kosten für die Oberlidstraffung übernommen.
Was, wenn die Krankenkasse nicht zahlt?
Leider werden die Kosten selten von der Krankenkasse übernommen.
Wenn die Krankenkasse den Eingriff nicht bezahlt, sind Sie frei in der Wahl Ihres Arztes.
Ein wohl gemeinter Rat
Und auch wenn Krankenkasse zahlt
Sehen Sie hier Vorher-Nachher Bilder an:
Vorher-Nachher Bilder:
V/ N Bilder Oberlidstraffung
Vorher-Nachher Bilder:
V/N Bilder Nachkorrektur nach Oberlidstraffung
Vorher-Nachher Bilder:
V/N Bilder Ober- und Unterlidstraffung